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Hotellerie gegen Booking.com: Mehr als 30 nationale Hotelverbände unterstützen die Klage

Foto: Dado Ruvic / REUTERS

Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal

,um Schadensersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen zu fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024.

Demnach sind sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig. Diese Klauseln hatten verhindert,dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Ziel war es,sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.

Die EuGH-Richter urteilten jedoch,dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können. Für Reisende machte es wenig Unterschied: Die Onlineplattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft.

Schadensersatz für zwei Jahrzehnte Einschränkung

»Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten«,sagt der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec,Alexandros Vassilikos. Die Sammelklage sende somit eine klare Botschaft: »Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.« Ziel ist es,Schadensersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.

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Plattformen wie Booking.com haben das Reisen revolutioniert – aber ihre beste Zeit womöglich schon hinter sich. Lesen Sie hier mehr dazu: Buchen wir auch in Zukunft noch bei Booking.com?

sak/dpa

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