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Thermostatregler einer Heizung (Symbolbild)

Foto: Elisa Schu / dpa

Die Bundesregierung will die Vorgabe,dass neue Anlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen,aus dem umstrittenen Heizungsgesetz streichen. Doch nach SPIEGEL-Informationen verschiebt sie den für den 1. Juli festgelegten gesetzlichen Start der Regelung nun auf den 1. November.

Einen entsprechenden Beschluss für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat das Bundeskabinett gefasst. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters darüber berichtet.

Der Beschluss geht auf Wirtschaftsministerin ‌Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) zurück. ​Mit der Verschiebung ‌solle aus Gründen der Rechtssicherheit verhindert werden,dass die 65-Prozent-Anforderung für kurze Zeit gilt,bevor sie wieder abgeschafft wird. Dies soll an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden,um die Änderung vor dem 1. Juli in Kraft zu setzen.

Die 65-Prozent-Regel war Kern der Reform der früheren Ampelregierung. 2023 hatte sie zu monatelangem Streit geführt. Mit der Vorschrift,die als Heizungsgesetz bekannt wurde,wollte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Umstieg auf Wärmepumpen ankurbeln. Die Union versprach im Bundestagswahlkampf,es abschaffen zu wollen. Das steht auch im Koalitionsvertrag.

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Die Grünen ‌reagierten empört auf den Kabinettsbeschluss. »Diese Bundesregierung stiftet weiter ​Verwirrung hinsichtlich der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung im ‌Gebäudeenergiegesetz«,sagte Vizefraktionschefin Julia Verlinden gegenüber Reuters. »Das ist unverantwortlich. Statt ‌daran ​zu arbeiten,unser Land in Zeiten von Krisen aus der fossilen Abhängigkeit zu ​führen,werden die Menschen ⁠so weiter an teures Gas ​gekettet.«

hba/mbe/ssu/Reuters

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