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Mobilfunkmast: Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden oder valide Vertragsklausel?

Foto: Bernd Weißbrod / dpa

Im Streit über sogenannte Heavy User mit Mobilfunkdaten hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Bundesnetzagentur vorläufig gestoppt. Die Aufsichtsbehörde hatte es einem bundesweit tätigen Anbieter untersagt,bei überlasteten Funkzellen Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen nachrangig mit geringerer Priorität zu behandeln. Laut Mitteilung des OVG ist derzeit offen,ob diese Vertragsklausel mit der sogenannten Depriorisierung mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Ob es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden handle,müsse noch geklärt werden,so die Einschätzung des 13. Senats. Bevor der Streit in einem Hauptsacheverfahren am OVG in Münster geklärt werden könne,werde das Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten.

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In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt. Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

mik/dpa

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